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Abschlüsse

 

Gesetzliche Grundlage für Abschlüsse an der

Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“:

Sonderpädagogik- Verordnung vom 20. Juli 2017

 

1. Abschlüsse werden durch die Klassenkonferenz der Klasse 10    vergeben!

(alle Fachlehrer der Kl. 10)

 

2. Welche Abschlüsse können vergeben werden?

a) Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ ,

d.h. alle Ziele der Klasse 10 wurde geschafft

Noten: durchschnittlich mindestens Note 4, Note 5 oder 6 kann mit Note 3 in einem anderen Fach ausgeglichen werden.

Nach der Schule: Möglichkeit die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) im Berufsvorbereitungsjahr zu erwerben.

b) einen der Berufsbildungsreife entsprechenden Abschluss

Voraussetzung: spätestens in Klasse 10 Unterricht in De, Ma, Eng orientiert an den Rahmenlehrplananforderungen der Jahrgangsstufe 10 für die Sekundarstufe 1.

Noten: mindestens Note 4 , höchstens 2xNote 5 , aber nicht in De oder Mathe,

Note 5 kann mit 3 ausgeglichen werden, aber nicht durch Tu, Mu, LER, Ku, Reli.

 

Wer den Abschluss anstrebt, kann wenn er es nicht in einem Jahr schafft ein weiteres Schuljahr verweilen, wenn absehbar ist, dass er dadurch zum entsprechenden Abschluss gelangt. Die Eltern entscheiden nach vorheriger Beratung durch die Klassenlehrkraft über die Wiederholung.

Nach der Schule: Möglichkeit im Berufsvorbereitungsjahr den Abschluss der Berufsbildungsreife zu erwerben.

 

 

 

 

 

 

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